Barrierefreiheit ist die Bezeichnung für Maßnahmen, die Menschen mit Behinderung und mit sonstiger Mobilitäts-, Seh-, Hör- oder Sprachbeeinträchtigung in gleicher Weise wie anderen Menschen den Zugang zu und die Benutzung von baulichen und anderen Anlagen, öffentlichen Wegen, Plätzen und Straßen, öffentlich zugänglichen Verkehrsanlagen und Beförderungsmitteln, Räumen, auch Wahlräumen, und Leistungen, ferner Dokumenten sowie Internetauftritten und -angeboten der Verwaltung und auch die Ausübung der Arbeit am Arbeitsplatz ermöglichen.
Mietrecht
Die Vorschrift gibt dem Mieter das Recht, vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen zu verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder deren Zugang erforderlich sind. Der Mieter muss ein berechtigtes Interesse daran haben. Oberwiegt allerdings das Interesse des Vermieters an der unveränderten Erhaltung der Mietsache oder des Gebäudes, so kann der Vermieter seine Zustimmung verweigern.
Sozialrecht
Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass ihre Verwaltungs- und Dienstgebäude frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren sind und Sozialleistungen in barrierefreien Räumen und Anlagen ausgeführt werden.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/barrierefreiheit/barrierefreiheit.htm