Kreditinstitut, das das Bauspargeschäft über Bausparverträge nach dem Bauspargesetz betreibt. Die Aufsicht übt das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen aus. Der Vorteil dieser Vorgehensweise liegt im Zeitgewinn. Wollen beispielsweise zehn Leute bauen, von denen zwar alle etwas Eigenkapital besitzen, die aber alle noch zehn Jahre bis zum Baubeginn sparen müssen, und stellen sie einem von ihnen das Geld zur Verfügung, dann kann dieser bereits im ersten Jahr bauen, der nächste im zweiten Jahr usw. Auf diese Weise kommt jeder früher an sein Eigenheim, als er es aus eigener Kraft gekonnt hätte. Damit der Zehnte jedoch nicht bis zum zehnten Jahr warten muss, ist es nötig, dass neue Mitglieder nachrücken. Aber sogar wenn dies nicht geschieht, muss sich selbst der Letzte nicht länger gedulden, als es ohne den Zusammenschluss auch der Fall gewesen wäre.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/bausparkasse/bausparkasse.htm