Bereitschaftsdienst (in der Schweiz auch Pikettdienst genannt) ist die Zeitspanne, während der sich der Arbeitnehmer, ohne dass er unmittelbar am Arbeitsplatz anwesend sein müsste, sich für Zwecke des Betriebes oder der Dienststelle an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle innerhalb oder außerhalb des Betriebes aufzuhalten hat, damit er erforderlichenfalls seine volle Arbeitstätigkeit sofort oder bald aufnehmen kann.
Mit dem Bereitschaftsdienst verwandt ist der Journaldienst mancher Ämter und Unternehmen, der allerdings am Dienstort eingerichtet ist. Er stellt in den Abendstunden oder an Wochenenden Fachpersonal für Notfälle oder dringende Anfragen bereit.
Zu den wichtigen Rechtsgrundlagen gehören:
- das Arbeitsruhegesetz
- das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) für im Krankenhauswesen Beschäftigte
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Bereitschaftsdienst#Situation_in_.C3.96sterreich 15.12.2014
http://www.bmwa.gv.at/NR/rdonlyres/842D4E34-0888-434B-99E3-DEA34B42902A/0/Arbeitsruhegesetzab112008.pdf Arbeitsruhegesetz (PDF) (ARG)
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