Ein Rechtsmittel, mit dem derjenige, der durch einen Beschluss eines Gerichts der ersten Instanz betroffen ist («beschwert ist»), diesen angreift und um dessen Überprüfung durch das Gericht der höheren Instanz nachsucht. Die Einlegung einer Beschwerde ist meist nicht an eine bestimmte Form oder Frist gebunden, doch ist Vorsicht geboten: Es gibt Beschwerden, die nur binnen einer bestimmten Frist eingelegt werden können.
Im Regelfall schließt ein Prozess mit einem Urteil ab, gegen das man normalerweise Berufung oder Revision einlegen kann.
Manchmal aber besteht auch Anlass, im laufenden Verfahren eine Entscheidung des Gerichts durch das übergeordnete Gericht überprüfen zu lassen. Dies ist möglich, indem man eine Beschwerde einlegt, die es in allen gerichtlichen Verfahren gibt.
Ziel der Beschwerde
Mit dem Mittel der Beschwerde versucht man, Beschlüsse und Verfügungen, aber auch Unterlassungen des Richters durch ein Gericht der nächsthöheren Instanz aufheben oder abändern zu lassen.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/beschwerde/beschwerde.htm 15.09.2014