Blankozession

bei der Blankozession handelt es sich um eine Abtretung, bei der der Gläubiger einer Forderung eine Abtretungsurkunde ohne Angabe dessen, an den die Forderung abgetreten werden soll (Zessionär) einem Dritten übergibt und diesen ermächtigt, durch Ausfüllen der Urkunde mit seinem oder eines anderen Namen den Zessionär zu bestimmen.

ist die Abtretung – mit Abtretungsurkunde -, bei der die Person des neuen Gläubigers noch nicht endgültig bestimmt ist. Der Empfänger ist ermächtigt, sich selbst oder einen beliebigen Dritten als Neugläubiger – durch Ausfüllung des Blanketts – zu bestimmen. Die Blankozession ist zulässig.

Literatur

Schmitz, R., Die Blankozession, 1973

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