Um eine Zeugenaussage zutreffend würdigen zu können, sind Kenntnisse der Aussagepsychologie hilfreich. Die Aussagepsychologie basiert auf der Undeutsch-Hypothese, die davon ausgeht, dass Aussagen über selbst erlebte Ereignisse und über erfundene Ereignisse sich in ihrer Qualität unterscheiden. Steller & Köhnken sowie Bender haben jeweils Punkte herausgearbeitet, aus denen man Rückschlüsse darauf ziehen kann, ob es sich um Realität oder Phantasie handelt.
Realkennzeichen nach Steller & Köhnken (zitiert nach Gmür, Kriminalistik 2000, 128, 129)
- logische Konsistenz
- Ungeordnet sprunghafte Darstellung
- Quantitativer Detailreichtum
- Raum-zeitliche Verknüpfungen
- Interaktionsschilderungen
- Wiedergabe von Gesprächen
- Schilderung von Komplikationen im Handlungsverlauf
- Schilderung ausgefallener Einzelheiten
- Schilderung nebensächlicher Einzelheiten
- Phänomengemäße Schilderung unverstandener Handlungselemente
- Indirekt handlungsbezogene Schilderungen
- Schilderung eigener psychischer Vorgänge
- Schilderung psychischer Vorgänge des Angeschuldigten
- Spontane Verbesserungen
- Eingeständnis von Erinnerungslücken
- Einwände gegen die Richtigkeit der eigenen Aussage
- Selbstbelastungen
- Entlastung des Angeschuldigten
- Deliktspezifische Aussageelemente
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/aussagepsychologie.php 29.09.2014