Baugewerbe ist ein allgemeiner Begriff für die Bauwirtschaft, das heißt für Planung und Erstellung von Straßen, Bauwerken etc. (Hoch- und Tiefbau). Die Statistik unterscheidet zwischen Bauhaupt- (zB Dachdecker), – neben – (zB Installateur) und -hilfsgewerbe (zB Bautransport). Als Baugewerbe werden in der Regel kleine und mittelständische Unternehmen bezeichnet, bei Großunternehmen spricht man von Bauindustrie. Anders als beim Bauhandwerk (zur Unterscheidung siehe Handwerk) ist die Ausübung des Baugewerbe nach der Gewerbeordnung von keiner persönlichen oder sachlichen Qualifikation abhängig. Anforderungen, die das Bauordnungsrecht an Bauvorhaben und Bauleiter stellt, enthalten die landesrechtlichen Bauordnungen.
Siehe auch
Architekten
Baurecht
Baustellen
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/baugewerbe/baugewerbe.htm