Bearbeitung fremder Werke

Die Bearbeitung ist ein Begriff des Urheberrechts. Eine Bearbeitung ist eine Abwandlung eines Werkes, die die notwendige Schöpfungshöhe besitzt, um gemäß § 5 Abs. 1 UrhG selbst als Werk urheberrechtlich geschützt zu sein. Die Bearbeitung eines Werkes ist grundsätzlich ohne die Zustimmung des Urhebers erlaubt. Für die Veröffentlichung und Verwertung der Bearbeitung ist gemäß § 14 Abs. 2 UrhG stets die Zustimmung des Urhebers des bearbeiteten Werkes notwendig.

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Quellen

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Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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