Die Beleidigung ist — im juristischen Sprachgebrauch — ein rechtswidriger Angriff auf die Ehre eines anderen durch die Kundgabe der Missachtung oder der Nichtachtung. Sie kann sowohl die innere Würde eines Menschen treffen als auch die äußere Ehre, also seinen guten Ruf. Die Beleidigung kann schriftlich, bildlich, wörtlich, mit Gesten, durch Mimik oder in einer anderen Weise erfolgen. Bei einer tätlichen Beleidigung ist der andere auch körperlich tangiert, zB indem er angespuckt oder mit faulen Tomaten beworfen wird. Äußerungen in Bezug auf andere, die im engeren Familienkreis oder unter Freunden fallen, stellen keine Beleidigung dar. Wer in solcher Gesellschaft zB über seinen Vorgesetzten herzieht, macht sich nicht strafbar.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/beleidigung/beleidigung.htm 15.09.2014