Vereinbarung, die der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat über solche Fragen abschließt, bei denen der Betriebsrat mitzubestimmen hat, zum Beispiel über die Arbeitsordnung im Betrieb. Die Betriebsvereinbarung wird automatisch zum Bestandteil der einzelnen Arbeitsverträge der im Betrieb tätigen Arbeitnehmer, ohne daß dies ausdrücklich vereinbart werden müßte. Sie darf aber keine für die Arbeitnehmer ungünstigeren Regelungen enthalten als jene, die das Gesetz in dem für den Betrieb anwendbaren Tarifvertrag vorsieht.
§ 29 ArbVG Begriff
Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Vereinbarungen, die vom Betriebsinhaber einerseits und dem Betriebsrat (Betriebsausschuß, Zentralbetriebsrat, Konzernvertretung) andererseits in Angelegenheiten abgeschlossen werden, deren Regelung durch Gesetz oder Kollektivvertrag der Betriebsvereinbarung vorbehalten ist.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/betriebsvereinbarung/betriebsvereinbarung.htm 18.09.2014