Bundeskanzler

Der Bundeskanzler ist der Vorsitzende der österreichischen Bundesregierung. Er koordiniert und vertritt als Regierungschef Österreichs die Regierungsarbeit gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit. In Alleinregierungen einer Partei ist er realpolitisch der mächtigste Politiker des Landes, in Koalitionsregierungen hängt sein Einfluss von der Stärke seiner Parlamentsfraktion ab. Amtssitz des Bundeskanzlers ist das Bundeskanzleramt.

Amtszeit

Die Amtszeit des Bundeskanzlers ist zeitlich nicht beschränkt wie etwa die des Bundespräsidenten oder des Nationalrates, die Ernennung erfolgt unbefristet. Die Ernennung des Bundeskanzlers und der übrigen Bundesminister durch den Bundespräsidenten hat verfassungsrechtlich nichts mit den Wahlen zum Nationalrat zu tun, auch nicht mit der Amtszeit und der Volkswahl des Bundespräsidenten. De facto korreliert sie meist mit Nationalratswahlen.

Die Bundesregierung reicht nämlich im Normalfall nach einer Nationalratswahl geschlossen ihren Rücktritt (“Demission”) beim Bundespräsidenten ein. Die abtretende Regierung wird vom Bundespräsidenten “mit der Fortführung der Geschäfte beauftragt”, bis eine neue Regierung bestellt ist und bleibt daher bis zur Angelobung der neuen Regierung noch im Amt. Der Rücktritt ist rechtlich nicht zwingend, aber sinnvoll, da der Bundespräsident die Regierung sonst aus eigener Initiative entlassen oder ihr der neue Nationalrat das Misstrauen aussprechen könnte (was den Bundespräsidenten zur Entlassung zwänge).

Die Bundesregierung kann jederzeit beschließen zu demissionieren, wenn ihr dies aus politischen Gründen zweckmäßig erscheint. Der Bundespräsident hat dann eine neue Regierung zu bestellen. Neuwahlen kommen in diesem Zusammenhang lediglich zustande, wenn der Bundespräsident auf Vorschlag der Regierung den Nationalrat auflöst oder wenn der Nationalrat, was häufig der Fall ist, selbst seine Auflösung beschließt.

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundeskanzler_(%C3%96sterreich) 16.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

CHG_logo_250
stefan-humer-profilbild

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter