Berufsrichter sind ernannte, im öffentlichen Dienst stehende Organe.
Sie sind zur Sicherung ihrer Unabhängigkeit unabsetzbar, unversetzbar und weisungsfrei.
Bei den Bezirksgerichten werden die Strafverfahren immer von einem einzelnen Berufsrichter geführt.
Bei den Landesgerichten entscheidet je nach der Schwere der Straftat entweder eine Einzelrichterin bzw. ein Einzelrichter, ein Schöffengericht oder ein Geschworenengericht.
Das Schöffengericht setzt sich aus einer Berufsrichterin bzw. einem Berufsrichter und zwei Schöffen zusammen, das Geschworenengericht aus drei Berufsrichterinnen bzw. Berufsrichtern und 8 Geschworenen.
Bei jedem mit Strafsachen befassten Landesgericht sind Haft- und Rechtsschutzrichter im Ermittlungsverfahren tätig.
Ihnen obliegt der Grundrechtsschutz, die Beweissicherung und Rechtsschutzgewährung.
Sie haben über Anträge auf Verhängung und Fortsetzung der Untersuchungshaft zu entscheiden sowie über Anträge auf Bewilligung anderer Zwangsmittel.
Sie entscheiden über Einsprüche wegen behaupteter Verletzung eines subjektiven Rechts durch die Staatsanwaltschaft, über Anträge auf Einstellung des Ermittlungsverfahrens und führen Tatrekonstruktionen sowie kontradiktorische Vernehmungen durch.
Quellen
http://justizinfo.justiz.gv.at/straf/static/index.php?id=700_1206 23.09.2014