Brandschutzbeauftragter

Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in den Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.

Je nach gesetzlichen Voraussetzungen, die in den einzelnen Staaten verschieden sind, können diese Unternehmerpflichten/Aufgaben, durch Bestellung eines eigens ausgebildeten Mitarbeiters oder auch durch einen extern bestellten Brandschutzbeauftragten erfüllt werden. Auch von der Feuerversicherung des Unternehmens kann die Bestellung einer geeigneten Person bei der Festsetzung der Höhe der Prämie berücksichtigt werden.

Die Ausbildungen werden von verschiedenen Institutionen durchgeführt, wie in den Wirtschaftsförderungsinstituten der Wirtschaftskammern oder den Feuerwehrschulen. Sie kann aber auch von privaten Unternehmen durchgeführt werden. Als Regelwerk für die Ausbildung von Brandschutzbeauftragten wird in ganz Österreich die TRVB O 117, Ausgabe 2006 herangezogen. In dieser Richtlinie, welche vom Bundesfeuerwehrverband und den Brandverhütungsstellen herausgegeben wurde, findet sich ein modularer Ausbildungsplan.

Module und Seminare

  • Modul 1:
Brandschutzwart
Es sind keine Voraussetzungen notwendig. Nach positivem Abschlusstest erhält der Auszubildende einen Brandschutzpass, der für 5 Jahre gültig ist und mit entsprechenden Fortbildungen lt. TRVB O 117 um jeweils weitere 5 Jahre ab Fortbildungstag verlängert wird.
  • Modul 2:
Brandschutzbeauftragter
Voraussetzung ist das Modul 1. Nach erfolgreicher Prüfung ist der Auszubildende berechtigt, zum Brandschutzbeauftragten bestellt zu werden. Er darf jedoch seine Pflichten erst nach den objektspezifischen Seminaren wahrnehmen (siehe Nutzungsbezogene und Technische Seminare). Das Gleiche gilt für den Brandschutzbeauftragten-Stellvertreter, Genaueres in der TRVB O 117.
  • Modul 3:
Brandschutzgruppe
Voraussetzung ist das Modul 1. Brandschutzgruppen sind eine “Betriebsfeuerwehr light”. Sie unterstützen im Ernstfall den Brandschutzbeauftragten.
  • Nutzungsbezogene Seminare
  1. N1: Betriebe mit besonderer Personengefährdung (Hotels, Schulen, Universitäten, Bürogebäude, Veranstaltungsstätten, Wohnhausanlagen, Verkaufsstätten, Hochhäuser,..)
  2. N2: Betriebe mit erhöhter Brandgefahr (Gewerbe- und Industrieanlagen, Holz- und Papierverarbeitende Betriebe,…)
  3. N3: Betriebe mit besonderen Gefährdungen (wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Strafvollzugsanstalten, ….)
  4. N4: Betriebe mit besonders schutzwürdigen Einrichtungen (wie historische Bauten, EDV-Räume,….)
  • Technikseminare
  1. Brandmeldeanlage
  2. Rauch- und Wärmabzugsanlagen
  3. Sprinkleranlagen
  4. Gaslöschanlagen

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Brandschutzbeauftragter#.C3.96sterreich 15.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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