Causa ist die lat. Bezeichnung für den Grund einer Vermögensverschiebung, das sog. Kausal- oder Verpflichtungsgeschäft.
Causa (lat.: Fall, Ursache) ist die aus dem römischen Recht stammende lateinische Bezeichnung für den rechtsgeschäftlichen „Grund einer Zuwendung“. Die Causa überschreibt inhaltlich den im Einzelfall zu konkretisierenden Geschäftstyp (so beispielsweise den Kauf-, Werk-, Dienst- oder Mietvertrag).
Die causa ist Namensgeber des in Österreich geltenden Kausalprinzips. Diese Begriffe dürfen allerdings nicht mit dem spezifischen Ursache-Wirkungs-Prinzip, der Kausalität, verwechselt werden. Diese bezeichnet in allen Rechtsordnungen das „Bindeglied“ zwischen Handlung und den „dadurch“ ausgelösten Erfolg.
Justa causa ist die lat. Bezeichnung für eine rechtmäßiges Verpflichtungsgeschäft.
Quellen
- https://de.wikipedia.org/wiki/Causa_(Rechtsgrund), zuletzt abgerufen am 14.05.2020
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