Allgemeines
Die derzeit rund 630 Diplomrechtspfleger (Vollzeitkapazitäten) sind in Österreich eine unverzichtbare Säule der Gerichtsbarkeit. Bereits mehr als drei Viertel aller Entscheidungen bei Österreichs Bezirksgerichten werden von Diplomrechtspflegern getroffen.
Diplomrechtspfleger sind besonders ausgebildete und geprüfte Gerichtsbeamte, denen zur Entlastung der Richter aufgrund des Bundes-Verfassungsgesetzes und des Rechtspflegergesetzes die Erledigung bestimmter Geschäfte der Zivilgerichtsbarkeit erster Instanz überlassen wird. Sie sind an die Weisungen des nach der Geschäftsverteilung zuständigen Richters gebunden; dieser kann sich auch jederzeit die Erledigung der Rechtssache vorbehalten oder diese an sich ziehen. Diplomrechtspfleger können nur Beschlüsse fällen. Dem dagegen erhobenen Rekurs kann der Richter selbst stattgeben; darüber hinaus besteht das Rechtsmittel der Vorstellung an den Richter.
Aufgabenbereiche
Der Wirkungsbereich der Diplomrechtspfleger umfasst unter anderem das Mahnverfahren, die Bestätigung der Rechtskraft und Vollstreckbarkeit von richterlichen Entscheidungen in seinem Arbeitsgebiet, die Entscheidung über Verfahrenshilfeanträge im Rechtspflegerverfahren und die Vornahme von Amtshandlungen aufgrund eines Rechtshilfeersuchens eines inländischen Gerichts oder einer inländischen Behörde.
Besonders umfangreich ist die Tätigkeit der Diplomrechtspfleger im Exekutionsverfahren und im Privatkonkurs. Dazu kommt die Führung von Grundbuch und Firmenbuch. Weitere Tätigkeitsbereiche liegen im Verlassenschafts- und Pflegschaftsverfahren (Außerstreitsachen).
Die Bestellung zum Diplomrechtspfleger kann für eines oder mehrere dieser Arbeitsgebiete erfolgen. Jedes dieser Arbeitsgebiete erfordert eine gesonderte Ausbildung und eine gesonderte Bestellung zum Diplomrechtspfleger auf diesem Gebiet.
Ausbildung
Zur Ausbildung als Diplomrechtspfleger werden nur Gerichtsbedienstete zugelassen, die die Matura oder eine Beamtenaufstiegsprüfung abgelegt, zwei Jahre lang in einer Gerichtskanzlei gearbeitet und die Gerichtskanzleiprüfung sowie die Fachdienstprüfung absolviert haben. Die Ausbildung dauert drei Jahre und umfasst die Tätigkeit bei Gericht mit der Vorbereitung von Erledigungen auf demangestrebten Arbeitsgebiet, die Teilnahme an einem Grund- und einem Arbeitsgebietslehrgang und die positive Ablegung einer Prüfung auf diesen Gebieten. Nach der bestandenen Rechtspflegerprüfung erhält der Rechtspflegeranwärter vom Bundesminister für Justiz ein Diplom.
Quellen
http://justiz.gv.at/web2013/html/default/2c9484852308c2a601230e9752f300eb.de.html 23.09.2014