Dolo agit ist die Abkürzung des lateinischen Rechtssatzes Dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est (sinngemäß: Arglistig handelt, wer etwas verlangt, was er augenblicklich wieder zurückgeben muss).
Die Bedeutung der dolo-agit-Regel
Der Satz besagt, dass niemand erfolgreich eine Leistung einklagen kann, die er sogleich nach Erhalt zurückgeben müsste, weil dem Schuldner ein entsprechender Gegenanspruch zusteht. Zur Illustration ein Fallbeispiel:
E ist Erbe des verstorbenen X. In seinem Testament hat X angeordnet, dass sein Freund F als Vermächtnis einen bestimmten wertvollen Perserteppich aus der Erbmasse erhalten soll. Den Teppich hat F bereits als Leihgabe von X im Besitz. Nach dem Erbfall will E das Leihverhältnis beenden und den Teppich zurückhaben. Seiner auf den Leihvertrag bzw. das Eigentum am Teppich, das durch den Erbfall auf ihn übergegangen ist, gestützten Klage kann F die Einrede Dolo agit entgegenhalten. Daher muss er nicht erst den Teppich an E zurückgeben, um dann in einem zweiten Prozess seinen Anspruch auf Rückgabe aufgrund des Vermächtnisses durchzusetzen.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Dolo_agit 10.12.2014
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