Doppeltes Rechtsantlitz

Das doppelte Rechtsantlitz besagt, dass jeder Rechtsakt Rechtserzeugung und Rechtsvollziehung gleichzeitig ist. Jeder Rechtsakt weist sowohl rechtserzeugende als auchrechtsvollziehende Elemente auf. Ein einfaches Gesetz vollzieht auch (Verfassungs-)Recht, da es nur innerhalb des vom Verfassungsgesetz vorgegebenen Rahmens gesetzt werden kann.

Einspricht ein Rechtsakt nicht seinen Erzeugungsbedingungen, ist er absolut nichtig. Bei einem Fehlerkalkül (Regelungen, die spezifische Fehlerfolgen vorsehen) führt der Rechtsakt nicht zur Absoluten Nichtigkeit, sondern kann abgeändert werden.

Innerhalb des positiven Rechts kann somit nicht exakt zwischen Rechtsetzung und Vollziehung unterschieden werden.

Quellen & Einzelnachweise

  1. Das doppelte Rechtsantlitz stammt von Adolf Julius Merkl war ein Staats- und Verwaltungsrechtswissenschafter. Er war als Schüler von Hans Kelsen und mit diesem einer der wichtigsten Vertreter der Wiener Rechtstheoretischen Schule. http://de.wikipedia.org/wiki/Adolf_Julius_Merkl

http://de.wikipedia.org/wiki/Adolf_Julius_Merkl 10.12.2014

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Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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