Dienstgeberabgabe

Als Dienstgeberabgabe, umgangssprachlich auch U-Bahn-Steuer genannt, wird eine Steuer in Wien bezeichnet, die im Jahr 1970 zur Mitfinanzierung der U-Bahn vom Wiener Landtag beschlossen wurde und noch immer eingehoben wird.

Sie ist von den Unternehmen für alle Mitarbeiter, die in Wien ihren Arbeitsplatz haben, zu entrichten. Dabei handelt es sich um einen festen Betrag für jeden Arbeitnehmer. Bis zur Währungsumstellung auf den Euro waren es 10 Schilling, die pro angefangener Kalenderwoche für jeden Mitarbeiter an die Stadtkasse einzuzahlen waren. Dieser Betrag wurde danach auf 0,72 Euro umgerechnet. Mit 1. Juni 2012 wurde die Abgabe auf 2 Euro pro Mitarbeiter und Kalenderwoche angehoben. Die Abgabe muss vom Arbeitgeber selbst berechnet werden und ist jeweils bis zum 15. des Folgemonats fällig. Von kleineren Betrieben wird der Betrag vierteljährlich eingehoben.

Personen mit einem Alter von mehr als 55 Jahren oder einer Arbeitszeit von unter 10 Stunden pro Woche sind von der Abgabe befreit.

Die Abgabe soll der Stadt Wien ab 2013 Einnahmen von rund 60 Millionen Euro pro Jahr bringen und ist für den U-Bahn-Bau zweckgebunden.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. LGBl Wien 25/2012 Landesgesetzblatt für Wien (PDF, abgerufen am 17. April 2013; 92 kB)
  2. http://www.wien.gv.at/finanzen/budget/va13/pdf/17.pdf

http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstgeberabgabe 25.11.2014

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Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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