Ein Dienstvertrag liegt vor, wenn sich eine Vertragspartei zur Leistung von bestimmten Diensten und der andere Teil zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet hat.
Ein typisches Beispiel für einen Dienstvertrag ist der Arbeitsvertrag. Im Gegensatz zum Dienstvertrag schuldet der Dienstverpflichtete beim Arbeitsvertrag nicht selbständige Dienste. Der Arbeitsvertrag unterscheidet sich vom „normalen“ Dienstvertrag auch dadurch, dass er tiefergehende gegenseitige Rechte und Pflichten enthält.
Vertragstypus
Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den der eine Teil zur Leistung der versprochenen Dienste und der andere Teil zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet wird. Die Parteien des Vertrages heißen Dienstberechtigter (der Gläubiger der Dienstleistung) und Dienstverpflichteter (Schuldner). Beim Dienstvertrag schuldet der Dienstverpflichtete selbständige Dienste, also eine selbständige Tätigkeit.
In Abgrenzung zum Werkvertrag schuldet der Dienstverpflichtete eine Leistung (Bemühung), aber keinen Erfolg. Daneben grenzt sich der Dienstvertrag vom Werkvertrag durch die Gestaltung als Dauerschuldverhältnis ab. Soll der Dienstvertrag vor Erbringung der Leistung beendet werden, so ist die Beendigung über die Kündigung vorzunehmen.
Neben dem Kauf-, dem Miet- und dem Werkvertrag ist der Dienstvertrag der häufigste schuldrechtliche Vertragstyp im Rechtsverkehr.
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstvertrag
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