Der Börsenmakler ist ein Handelsmakler, also ein Kaufmann, der gewerbsmäßig Gegenstände des Handelsverkehrs vermittelt. Als solcher dient er nicht nur einer, sondern beiden Parteien und ist zur Neutralität verpflichtet. Der Börsenmakler vermittelt den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Waren und erhält für seine Tätigkeit eine Provision. Die Zulassung zu diesem Beruf erfolgt durch den Börsenvorstand und ist an strenge Kriterien gebunden. Neben einer entsprechenden Ausbildung wird die persönliche Zuverlässigkeit und die Zuverlässigkeit des von ihm unterhaltenen Geschäftsbetriebs geprüft. Weiterhin muss ein Börsenmakler über ausreichend eigene finanzielle Mittel verfügen, da er für die von ihm eingegangenen Verpflichtungen Sicherheiten zu leisten hat. Nach den meisten Börsenordnungen darf er Geschäfte nur in einem Umfang tätigen, der in einem festgelegten Verhältnis zu seiner Sicherheitsleistung steht.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/b%C3%B6rsenmakler/b%C3%B6rsenmakler.htm