Datio ob rem

Mit datio ob rem wurde im klassischen römischen Recht, die Erbringung einer Leistung zur Erreichung eines bestimmten Zwecks bezeichnet. Die datio ob rem stand als Vertragstyp neben der stipulatio.

Der Leistende konnte bei der datio ob rem allerdings nicht auf Erfüllung des erstrebten Zwecks klagen, sondern musste mit der condictio ob rem dati re non secuta das geleistete Etwas zurückfordern.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/datioobrem.php 29.09.2014

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