Der dolus generalis (lat. „allgemeiner Vorsatz“) ist eine strafrechtliche Figur des Vorsatzes. Die Figur des dolus generalis wurde früher herrschend vertreten. Inzwischen gehen sowohl Rechtsprechung als auch die herrschende Ansicht der Literatur davon aus, dass der dolus generalis nicht mehr mit dem Gesetzeswortlaut zu vereinbaren ist.
Die Bestrafung wegen der vorsätzlichen Begehung einer Tat war nach dem Rechtsgedanken des dolus generalis stets möglich, wenn irgendwann während des Handlungsablaufs der Täter Vorsatz hatte. Damit erstreckte sich der Vorsatz bei demjenigen Täter weiter, der zunächst dachte, er hätte den Taterfolg bereits herbeigeführt, ihn aber erst später (unwissend) durch eine weitere Handlung tatsächlich vollendete.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Dolus_generalis 11.12.2014
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