Emissionszertifikategesetz

Basisdaten
Titel: Emissionszertifikategesetz 2011
Langtitel: Bundesgesetz über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten
Abkürzung: EZG 2011
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Österreich
Rechtsmaterie: Umweltrecht
Fundstelle: BGBl. I Nr. 118/2011
Datum des Gesetzes: 12. Dezember 2011
Letzte Änderung: BGBl. I Nr. 107/2015

Das Emissionszertifikategesetz 2011 (EZG 2011) bildet die gesetzliche Grundlage für den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Emissionsrechtehandel) in einem gemeinschaftsweiten Emissionshandelssystem. Es schafft die rechtliche Voraussetzung, die 1997 im Kyoto-Protokoll für die Mitgliedstaaten vereinbarten Verpflichtungen zur Reduzierung von Treibhausgasen einzuhalten. Es wurde in seiner ersten Fassung am 30. April 2004 im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich veröffentlicht (BGBl. I Nr. 46/2004).

Am 9. Dezember 2004 wurde das Gesetz erstmals geändert (BGBl. I Nr. 135/2004). Dennoch hat der Verfassungsgerichtshof Bestimmungen des Emissionszertifikategesetzes im Oktober 2006 als verfassungswidrig aufgehoben (BGBl. I Nr. 159/2006) Die Aufhebung trat aber erst nach dem 31. Dezember 2007 in Kraft und gilt daher nur für die zweite Handelsperiode 2008 bis 2012.

Am 28. Dezember 2006 wurde das Gesetz erneut abgeändert (BGBl. I Nr. 171/2006).

Am 12. Dezember 2011 wurde das Gesetz als Emissionszertifikategesetz 2011 neu herausgegeben und damit die bis dahin gültige Fassung außer Kraft gesetzt.

Literatur

  • Energieinstitut an der Johannes Kepler Universität Linz (Hrsg.): Rechtsprobleme des Emissionszertifikategesetzes. ProLibris.at, Engerwitzdorf 2006, ISBN 3-902460-27-X (Serie Umweltrecht 3).
  • Mario Mayerthaler (Hrsg.): EZG. Emissionszertifikategesetz. Kommentar. NWV – Neuer Wissenschaftlicher Verlag, Wien u. a. 2006, ISBN 3-7083-0299-0 (Zugleich: Graz, Univ., Diss., 2004).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Emissionszertifikategesetz 2011
  2. BGBl. I Nr. 46/2004 idF BGBl. I Nr. 111/2010
Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

CHG_logo_250
stefan-humer-profilbild

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter