Im Laufe der Entwicklung treten die Länder in immer engere Beziehungen zueinander. Über ihnen bildet sich eine zweite Organisationsform, die Trägerin einer übergeordneten Staatsgewalt wird. Ab dem 18. Jhd bis 1848 gelten sie zusammen als „deutsche Erbländer“. Dies war die erste Form von Länderverbindungen. Ein Stammherzogtum hat sich über einen bestimmten Volksstamm definiert, weniger über ein Gebiet. Ein Territorialherzogtum lässt sich als eine Weiterentwicklung verstehen, die an bestimmte Gebiete gebunden waren.
Die Länderverbindungen treten im Laufe der Entwicklung in immer engere Beziehungen zueinander. Neben und über ihnen bildet sich als Länderverbindung eine zweite Organisationsform, die schliesslich Trägerin einer übergeordneten Staatsgewalt wird. Ihre im Unterschied zu den Ländern geringe Konstanz kommt auch hier in der Bezeichnung zum Ausdruck. Vorallem ab dem 18. Jahrhundert bis 1848 gelten sie zusammen als „Deutsche Erbländer“.
Verfassungsversprechen erhalten Vorarlberg 1816 und Salzburg 1826.