Unter Erklärungsirrtum versteht das Bürgerliche Gesetzbuch folgenden rechtlich relevanten Irrtum: Eine Person gibt eine Willenserklärung ab, das Erklärte stimmt aber nicht mit dem überein, was erklärt werden sollte. Die häufigsten Fälle des Erklärungsirrtums sind diejenigen des Verschreibens, Versprechens und Vergreifens. Der Erklärende hat ein Anfechtungsrecht, da die abgegebene Erklärung gegenüber dem Erklärungsempfänger wirksam ist, weil für den Erklärungsempfänger der Fehler der Erklärung nicht erkennbar ist. Der Erklärungsempfänger darf auf die Richtigkeit der Erklärung vertrauen.
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Erkl%C3%A4rungsirrtum 05.11.2014
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