Essentialia negotii (lat.) ist ein juristischer Fachbegriff für den notwendigen Mindestinhalt, den ein Vertrag eines bestimmten Typus haben muss und über den die Vertragsparteien sich einig sein müssen, damit dieser Vertrag überhaupt geschlossen werden kann. Dabei handelt es sich um die Leistung, Gegenleistung sowie die Vertragsparteien.
So müssen sich die Vertragsparteien bei einem Kaufvertrag zumindest über die Kaufsache und den Preis, beim Mietvertrag über die Mietsache und die Höhe der Miete oder beim (Geld-)Darlehen über den Geldbetrag einigen. Möglich ist jedoch, dass eine konkrete Bestimmung – z. B. hinsichtlich der genauen Höhe des Kaufpreises, der Miete oder der Zinsen – erst später anhand von bereits vereinbarten Kriterien] erfolgt.
Im Gegensatz zu den essentialia negotii sind accidentalia negotii vertragliche Nebenpunkte, die im Vertrag geregelt werden können, jedoch nicht zwingend erforderlich sind.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Essentialia_negotii 11.12.2014
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