Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sind die Vertreter der europäischen Bürgerinnen und Bürger. Sie werden in direkten Wahlen alle fünf Jahre neu gewählt. Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union („der Rat“) bildet das Parlament die gesetzgebende Gewalt der EU. Das Europäische Parlament hat drei wichtige Aufgaben:
Erörterung und Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften, in Zusammenarbeit mit dem Rat Kontrolle anderer EU-Institutionen, insbesondere der Kommission, um eine demokratische Arbeitsweise zu gewährleisten Erörterung und Verabschiedung des EU-Haushalts, in Zusammenarbeit mit dem Rat.
Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften
In vielen Bereichen wie Verbraucherschutz und Umwelt arbeitet das Parlament gemeinsam mit dem Rat (Vertreter der nationalen Regierungen) an der inhaltlichen Ausgestaltung der EU-Rechtsvorschriften, bis diese schließlich gemeinsam verabschiedet werden. Dieses Verfahren wird als ordentliches Gesetzgebungsverfahren bezeichnet (vorher: Mitentscheidungsverfahren).
Mit dem Vertrag von Lissabon wurde die Bandbreite der Politikbereiche erweitert, in denen die Rechtsvorschriften im „ordentlichen Gesetzgebungsverfahren“ verabschiedet werden. Dadurch hat das Parlament mehr Einfluss auf den Inhalt der Rechtsvorschriften in Bereichen wie Landwirtschaft, Energiepolitik, Einwanderung und Finanzen.
Das Parlament muss auch bei anderen wichtigen Entscheidungen seine Zustimmung geben, etwa wenn es um den Beitritt neuer Länder zur EU geht.
Demokratische Kontrolle
Das Parlament übt auf verschiedene Art und Weise Einfluss auf andere europäische Institutionen aus.
Wenn eine neue Kommission bestellt wird, können ihre 28 Mitglieder – eines aus jedem EU-Land – ihr Amt erst dann antreten, wenn das Parlament seine Zustimmung gegeben hat. Lehnt das Parlament einen Kandidaten ab, kann es auch die Kommission insgesamt ablehnen.
Das Parlament kann die Kommission auch während ihrer Amtszeit auffordern zurückzutreten. Dazu bedarf es eines Misstrauensantrags.
Das Parlament behält die Kontrolle über die Kommission, indem es Berichte der Kommission prüft und Anfragen an die Kommissare richtet. In dieser Hinsicht spielen die parlamentarischen Ausschüsse eine große Rolle.
Die Mitglieder des Parlaments bearbeiten Petitionen der EU-Bürgerinnen und -Bürger und setzen Untersuchungsausschüsse ein.
Vor einem Gipfel der europäischen Staats- und Regierungschefs nimmt das Parlament Stellung zu den Tagesordnungspunkten.
Haushaltskontrolle
Das Parlament verabschiedet jährlich gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union den EU-Haushalt.
Der Haushaltsausschuss des Parlaments kontrolliert, wie die Haushaltsmittel ausgegeben werden, und beurteilt jedes Jahr den Umgang der Kommission mit dem Vorjahreshaushalt.
Zusammensetzung
Grob gesagt richtet sich die Zahl der Abgeordneten pro Land nach der jeweiligen Bevölkerungsanzahl. Nach dem Vertrag von Lissabon beträgt die Zahl der Abgeordneten pro Land mindestens 6 und höchstens 96.
Die derzeitige Verteilung im Parlament wurde jedoch vor dem Inkrafttreten des Vertrags festgelegt. In der nächsten Legislaturperiode werden die Abgeordnetenzahlen angepasst. Beispielsweise wird Deutschland statt 99 Abgeordneten nur noch 96 haben und Lettland statt 9 Abgeordneten nur noch 8.
Die Mitglieder des Parlaments sind nach Fraktionen und nicht nach Staatsangehörigkeit gruppiert.
Ort
Das Europäische Parlament ist an drei Orten vertreten – Brüssel (Belgien), Luxemburg und Straßburg (Frankreich).
In Luxemburg befinden sich die Verwaltungsstellen des Parlaments (Generalsekretariat).
Die Plenartagungen finden in Straßburg und Brüssel statt. Die Ausschüsse halten ihre Sitzungen ebenfalls in Brüssel ab.
Auf den Punkt gebracht
- Gesetzgeber der Union (gemeinsam mit dem Ministerrat)
- kann im Mitentscheidungsverfahren Rechtsakte annehmen / abändern / ablehnen
- Haushaltsbehörde der EU (gemeinsam mit dem Ministerrat); legt jährlich die
Ausgaben und Einnahmen der Union fest.
- Kontrolle über die Tätigkeiten der EU (Petitionsrecht, Untersuchungsausschuss)
- kann Kommissionspräsidenten befürworten oder (aus einer Liste des europ. Rates)
wählen
- Gesamtzahl der Abgeordneten setzt sich zusammen aus nationalen Kontingenten – abhängig von ihrer wirtschaftlichen und politischen Bedeutung (750)
- Parteipolitische Zugehörigkeit in übernationalen, ideologischen Gruppierungen
- Kein einheitliches Wahlrecht, sondern jeweils nationale Wahlen im MS direkt durch
die EU-Bürger für 5 Jahre
Quellen
http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/european-parliament/index_de.htm