Ein gemeindefreies Gebiet ist im Verwaltungsrecht ein abgegrenztes Gebiet, das zu keiner politischen Gemeinde gehört. Meist sind diese Gebiete unbewohnt Waldgebiete, Wasserflächen, Truppenübungsplätze etc.
In Österreich bestehen keine gemeindefreien Gebiete. Das gesamte Bundesgebiet ist flächendeckend in Gemeinde Gemeinden eingeteilt, wobei auch alle Gewässer, Berge und sonstigen unbewohnten Gebiete stets Teil einer Gemeinde sind. Artikel 116, Absatz 1 des Bundesverfassung Bundesverfassungsgesetzes besagt: „”Jedes Land gliedert sich in Gemeinden.
Die Gemeinde ist Gebietskörperschaft mit dem Recht auf Selbstverwaltung und zugleich Verwaltungssprengel. Jedes Grundstück muss zu einer Gemeinde gehören. Dementsprechend weisen die Gemeinden vor allem im inneralpinen Raum oft eine beträchtliche Flächenausdehnung auf, wobei die Gemeindegebiete in diesen Fällen über weite Strecken nur aus unbewohnter Hochgebirgslandschaft bestehen.
Entsprechend gibt es keine Gemeinde, die nur aus unbewohntem Gebiet besteht, da sie als Gebietskörperschaft Rechtsperson an eine Einwohnerschaft gebunden ist.
Quellen
- http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeindefreies_Gebiet#.C3.96sterreich 06.11.2014
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