- Ein Gemeindevermittlungsamt ist eine Vermittlungsstelle in Streitfällen, die in einer Gemeinde eingerichtet sein kann. Zweck des Gemeindevermittlungsamtes ist es, außergerichtliche Lösungen bei Streitigkeiten über
- Geldforderungen und Ansprüche auf bewegliche Sachen;
- Bestimmung oder Berichtigung von Grenzen unbeweglicher Güter oder über Grunddienstbarkeiten;
- die Dienstbarkeit der Wohnung;
- Besitzverhältnisse
- Ehrenbeleidigungen
zu finden. Es hat seinen Ursprung in der Laiengerichtsbarkeit und wurde im 19. Jahrhundert in den Rechtsbestand übernommen Derzeit bestehen Gemeindevermittlungsämter in den Bundesländern Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien.
Weblinks
- Gesetz vom 21. September 1869 über die Erfordernisse der Exekutionsfähigkeit der vor Vertrauensmännern aus der Gemeinde abgeschlossenen Vergleiche und über die von denselben zu entrichtenden Gebühren (RGBl. Nr. 150/1869) mit *Wien: Gesetz über die Gemeindevermittlungsämter (LGBl. Nr. 15/1984) mit späteren Änderungen
- Geltende Rechtslage (Vorarlberg)
- Alexandra Erzsébet Schwärzler, Die Gemeindevermittlungsämter in Vorarlberg und ihr möglicher Beitrag zur Entlastung der Gerichte (PDF; 83 kB)
Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeindevermittlungsamt 08.11.2014
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