Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung auch: GmbH-Gesetz regelt im Wesentlichen die besondere Form der GmbH, ihre Errichtung, ihre Organe und ihre Stellung im Rechtsverkehr.

Das GmbH-Gesetz ist in Bezug auf die GmbH lex specialis zu den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches vor 1. Januar 2007 Handelsgesetzbuch und des ABGB.

Mit seinen Strafvorschriften gehört das GmbH-Gesetz auch zum Nebenstrafrecht.

Gliederung

  •  Organisatorische Bestimmungen
    • Errichtung der Gesellschaft §§ 1 – 14
    • Die gesellschaftlichen Organe §§ 15 – 48
  •  Abänderungen des Gesellschaftsvertrages §§ 49 – 60
  •  Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter §§ 61-83
    • Auflösung
    •  Auflösung §§ 84-88; Liquidation §§ 89-95
  • Verschmelzung §§ 96-101
  •  Behörden und Verfahren §§ 102-106
  •  Zweigniederlassungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Sitz im Ausland §§ 107-114
  •  Konzerne §§ 115-120
  • Strafbestimmungen, Schlußbestimmungen §§ 121-127

Weblinks

  • http://www.ris2.bka.gv.at/Bundesrecht/ Bundesrecht

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_%C3%BCber_Gesellschaften_mit_beschr%C3%A4nkter_Haftung 03.12.2014

 

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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