Wer etwas schuldet, muss eine Leistung erbringen. Wer die geschuldete Leistung nicht erbringt, hat dafür mit seinem Vermögen einzustehen.
- Unter Haftung versteht man im engeren Sinne das Unterworfensein eines Rechtssubjekts unter den Vollstreckungszugriff des Staat Staates staatliche Gewalt
- im weiteren Sinne die Übernahme eines Schadens durch einen anderen als den unmittelbar Betroffenen, also die Verpflichtung zum Schadensersatz Haftpflicht.
Umgangssprachlich wird der Begriff der Haftung sogar noch allgemeiner als Synonym für privatrechtliche Schuld verwendet.
- Wenn jemand die Verantwortung für ein Tun oder Unterlassen inne hat, sind daran Rechtsfolgen geknüpft. Es gibt verschiede Arten von Haftungen, anbei ein paar Beispiele:
- Haftung der Eltern für ihre Kinder
- Haftung von Ärzten bei Kunstfehlern
- Haftung als “Bürge und Zahler”
- Haftung im Steuerrecht
- Durchgriffshaftung bei Missbrauch einer juristischen Person
- Staatshaftung
- Produkthaftung
- Tierhalterhaftung
- Verschuldenshaftung
- Gefährdungshaftung
Haftpflicht
Die häufig ebenfalls als Haftung bezeichnete Haftpflicht ist die Pflicht, jemanden, dem durch das Verhalten oder Unterlassen eines anderen ein Schaden entstanden ist, durch Schadenersatz zu entschädigen. Haftungstatbestände enthalten etwa die Culpa in contrahendo, die Gewährleistung und das Deliktsrecht. Man unterscheidet den Normalfall der Verschuldens- und die Gefährdungshaftung.