Handlungsfähigkeit

Unter Handlungsfähigkeit versteht man die Fähigkeit, durch eigenes Verhalten Rechte und Pflichten zu begründen. Eine Person gilt mit dem 18. Geburtstag als volljährig und damit voll handlungsfähig. Seit 1. Juli 2007 KindRÄG 2001 besteht keine Möglichkeit mehr, vor Vollendung des 18. Lebensjahres für volljährig erklärt zu werden.

Bereiche der Handlungsfähigkei

Die Handlungsfähigkeit ist in sich in zwei Bereiche aufgeteilt:

Geschäftsfähigkeit

  •  Personen unter sieben Jahren Kinder sind gänzlich geschäftsunfähig, ausgenommen davon sind sogenannte Taschengeldgeschäfte wie z.B. der Kauf von Süßigkeiten.
  •  Personen vom 7. bis zum 14. Lebensjahr unmündige Minderjährige sind beschränkt geschäftsfähig, d.h. sie dürfen ohne Einverständnis der Eltern z.B. Bücher und CDs kaufen.
  •  Personen zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr mündige Minderjährige sind ebenfalls beschränkt geschäftsfähig, dürfen aber auch schon kleinere Arbeiten übernehmen z.B. Babysitten und mit Zustimmung der Eltern Lehr- und Ausbildungsverträge abschließen.

 Deliktsfähigkeit

  •  Personen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind nicht strafbar. Ab dem 14. Lebensjahr werden Jugendliche grundsätzlich strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und sind schadenersatzpflichtig.

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Handlungsf%C3%A4higkeit_%C3%96sterreich 08.11.2014

 

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

brandl-talos-logo
alexander-stuecklberger

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter