Vorschläge zu neuen Gesetzen oder zu Gesetzesänderungen können im Nationalrat von Abgeordneten des Nationalrates, der Bundesregierung, dem Bundesrat, einem Drittel der Mitglieder des Bundesrates oder mittels eines Volksbegehrens, das von 100.000 Stimmberechtigten oder von je einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Länder unterstützt wurde, eingebracht werden(§ 69 GOGNR Artikel 41 Abs. 1 B VG §§ 21, 23 und 43 GOBR.
Auch Ausschüsse des Nationalrates können Anträge auf Erlassung von Gesetzen stellen, sofern diese mit einem im Ausschuss behandelten Gegenstand in inhaltlichem Zusammenhang stehen § 27 Abs. 1 und 2 GOG NR.
Siehe auch
Bericht und Antrag
Quellen
http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml