Geltungstheorie
Geltung kann nur aus einer anderen Norm abgeleitet werden Sollen von Sollen. Grundnorm als Denkannahme. Kelsen leitet die Geltung immer von höherer Norm ab, Inhalt ist uninteressant kein Rechtsbefolgungsanspruch aber für die Folgen einstehen müssen
Gesetzliches Unrecht
Sein Sollen, Wertrelativismus, Grundnorm es kann nach Kelsen ein Gesetz jeden beliebigen Inhalt haben Geltung nur nach normgemäßer Erzeugung, abgeleitet aus der nächsthöheren Norm, Grundaxiom: Sollen kann nicht aus Sein sondern immer nur von einem Sollen Stufenbau der Rechtsordnung. Grundnorm verhindert Regressus ad infinitus. Ist keine positive Norm sondern eine vorausgesetzte Norm/erkenntnistheoretische Annahme nach der Verfassung ist zu handeln. Die Verfassung gilt unter der Voraussetzung, dass die Rechtsordnung im Großen und Ganzen effektiv ist.
Konzept des Wertrelativismus
Kelsen sagt, es gibt nur relative, keine absoluten Moralwerte, diese können nicht erkenntnistheoretisch ermittelt werden. Es kann kein gemeinsames Wertesystem erkannt werden, verschiedene Gesellschaften u. Zeiten haben verschiedene Werte. Also können keine Normen daraus abgeleitet werden, der Jurist soll Recht beschreiben, nicht beurteilen.
Trennungstheorie im Hinblick auf das Verhältnis von Recht und Moral
Positives Recht ist klar definiert, während Moral und Gerechtigkeit von subjektiven Konzepten getragen werden. Wertrelativismus, Moralische Werte sollen nicht einfließen Gerechtigkeitsmaßstäbe dürfen nicht im Zuge der Rechtsdogmatik an Recht gelegt werden.