Gesetzliches Regelwerk über die Verfahrensabläufe im Nationalrat, die Rechte und Pflichten der Abgeordneten etc.
Die Geschäftsordnung wird vom Nationalrat in Form eines Bundesgesetzes beschlossen. Für den Beschluss des Geschäftsordnungsgesetzes ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten und eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich Art. 30 Abs. 2 B-VG.
Quellen
http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml