Die gesetzesvertretende Verordnung auch “selbständige Verordnung im engeren Sinn” ist eine Verordnung, die direkt auf eine verfassungsgesetzliche Grundlage gestützt und daher ohne einfachgesetzliche Ermächtigung erlassen werden kann daher auch “verfassungsunmittelbare gesetzesvertretende Verordnung”. Gegensatz dazu: Durchführungsverordnung bzw. Vollziehungsverordnung BGE 103 IV 192, E. 2a: Eine Vollziehungsverordnung darf nicht über den Rahmen hinausgehen, den das Gesetz absteckt. Die Vollziehungsverordnung hat die Funktion Bestimmungen des Gesetzes zu präzisieren, gegebenenfalls echte Lücken zu füllen und, soweit notwendig, das anwendbare Verfahren festzulegen. Die Vollziehungsverordnung enthält daher keine neuen Vorschriften, welche den Anwendungsbereich eines Gesetzes ausdehnt und Rechte der Normunterworfenen beschränkt oder diesen Verpflichtungen auferlegt..
Die gesetzesvertretende Verordnung wird daher in der Regel ”anstelle” eines Gesetzes erlassen (siehe dazu das Modell des Stufenbau der Rechtsordnung Stufenbaus der Rechtsordnung.
- Es wird bei den selbständigen Verordnungen in
- gesetzesvertretende Verordnungen,
- gesetzesergänzende Verordnungen,
- gesetzesändernde Verordnungen
unterschieden.
Gesetzesvertretende Verordnungen sind jedenfalls unzulässig, soweit sie gegen Grundnormen der Verfassung verstoßen.
Beispiele
Eine gesetzesvertretende Anordnung kann zum Beispiel eine auf Grundlage eines Notverordnung Notverordnungsrechtes erlassene Verordnung vgl. z.B. Notbestimmungen der Österreichischen Bundesverfassung Siehe dazu auch Art 97 Abs. 2 und 3 Bundes-Verfassungsgesetz B VG bezüglich einem Notverordnungsrecht der Landesregierungen der österreichischen Bundesländersein.
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzesvertretende_Verordnung 05.12.2014
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