Das »Gewaltschutzgesetz« ermöglicht es, dass Opfer von häuslicher Gewalt in der vertrauten Umgebung bleiben können und die gewalttätige Person die gemeinsame Wohnung verlassen muss. Neu am Gewaltschutzgesetz ist, dass die Person, von der eine Gewaltgefährdung ausgeht, polizeilich der Wohnung verwiesen werden kann, während das Opfer häuslicher Gewalt bleibt und nicht Zuflucht suchen muss.
Das Gewaltschutzgesetz (seit 1.Mai 1997 in Kraft) sieht folgende Maßnahmen vor:
- Polizeiliche Wegweisung/Betretungsverbot § 38a SPG): Die Polizei ist über Anzeige des Opfers ermächtigt, einen Gewalttäter aus der Wohnung zu weisen und für zwei Wochen mit einem Betretungsverbot zu belegen.
Seit August 2013 wurde das Betretungsverbot für von häuslicher Gewalt betroffener Kinder (bis 14 Jahre) auch auf Schulen und institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen ausgeweitet. Weiters ist die Polizei verpflichtet, den Kinder- und Jugendhilfeträger zu informieren, damit dieser eine umfassende Gefährdungsabklärung und Maßnahmen zum Schutz des Kindes treffen kann. Missachtet der Gefährder das Betretungsverbot wiederholt, kann er nun auch festgenommen werden. - Zivilrechtliche Schutzverfügung / Gerichtliche Einstweilige Verfügung: Zivilgerichte können über Antrag eines Opfers einem gewalttätigen Mitbewohner durch eine Einstweilige Verfügung auftragen, die Wohnung längerfristig zu verlassen (an ein polizeiliches Betretungsverbot anschließend oder auch unabhängig davon). Ein Opfer häuslicher Gewalt kann innerhalb von zehn Tage beim Familiengericht eine Einstweilige Verfügung für die Verlängerung des Schutzes beantragen. Damit verlängert sich die polizeiliche Wegweisung auf 20 Tage. In dieser Zeit entscheidet das Familiengericht über die Dauer des Schutzes.
- Sofortige Pro-aktive Hilfe der Opfer durch Interventionstellen. Begleitend zum Gewaltschutz wurden in jedem Bundesland Interventionsstellen eingerichtet, die die Opfer in vielen Belangen unterstützen, wie Gefährlichkeitseinschätzung, Existenzsicherung und Durchsetzung von Rechten.
Von der Maßnahme sind alle gewalttätigen Personen betroffen, die in derselben Wohnung bzw. im selben Haus leben: Ehepartner, Lebensgefährten, Verwandte oder Mitbewohner/innen einer Wohngemeinschaft. Bei Gewalt an Kindern auch der jeweilige Elternteil oder beide Elternteile oder dessen/deren Partner/in).
Österreich war das erste Land in Europa, das ein Gewaltschutzgesetz erlassen hat. Das Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie trat 1997 in Kraft. Es schützt alle Personen, die im familiären Bereich von Gewalt getroffen sind, unabhängig von Alter, Geschlecht, Familienstand und Beziehung zur gefährdenden Person. Die Intention des Gesetzes ist es, den Opfern die Möglichkeit zu geben, im eigenen Zuhause zu bleiben und sie vor Gewalt zu schützen. Es basiert auf zwei rechtlichen und einer sozialen Maßnahme:
Das österreichische Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in Familien hatte Vorbildcharakter in Europa. 2009 wurde es durch das 2. Gewaltschutzgesetz (2. GeschG) novelliert. Wegweisung, Betretungsverbot und die Einstweilige Verfügung sind erhalten geblieben; der Schutz für die Opfer wurde jedoch in weiten Teilen verbessert.
Seit das Gesetz in Kraft ist, wurde von 1997 bis 2011 gegen 73.491 Personen aufgrund ihres gewalttätigen Verhaltens eine polizeiliche Wegweisung ausgesprochen. Davon waren 96 Prozent männlichen und 4 Prozent weiblichen Geschlechts.
Quellen & Einzelnachweise
- http://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltschutzgesetz#.C3.96sterreich, zuletzt abgerufen am 03.12.2018
- https://www.gewaltinfo.at/recht/gewaltschutzgesetz/, zuletzt abgerufen am 19.09.2020
- Gewaltschutzgesetz und Interventionssysteme in Österreich, in: Kavemann, Barbara, Kreyssig, Ulrike (Hrsg.): Handbuch Kinder und häusliche Gewalt, Springer VS, 3., aktual. u. überarb. Aufl. 2013, ISBN 978-3-531-18096-0, S. 178f.
- Rainer Loidl (Hrsg.): Gewalt in der Familie. Beiträge zur Sozialarbeitsforschung, Band 1, Böhlau Verlag 2013, ISBN 978-3-205-79466-0, S. 207
- Verena Weiss: Die österreichischen Gewaltschutzgesetze. Ein Überblick, in: SIAK-Journal − Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis, 3/2009, S. 49-54. doi: 10.7396/2009_3_G (pdf)
- Rainer Loid (Hrsg.): Gewalt in der Familie. Beiträge zur Sozialarbeitsforschung, Band 1, Böhlau Verlag 2013, ISBN 978-3-205-79466-0, S. 269
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