Ein Grundsatz ist eine Erkenntnis, Aussage oder Regel, welche die Basis für nachfolgende Überlegungen, Aussagen oder Tätigkeiten bildet.
Beschreibung
Grundsätze und Systeme von Grundsätzen können im Regelfall wie folgt beschrieben werden:
- allgemein anerkannt,
- klar formulierbar,
- nicht weiter reduzierbar,
- konsistent (= widerspruchsfrei) und einleuchtend (plausibel),
- Hilfsmittel zum Umgang mit Komplexität (= die Eigenschaft eines Systems oder Modells, dessen Gesamtverhalten man selbst dann nicht eindeutig beschreiben kann, wenn man vollständige Informationen über seine Einzelkomponenten und ihre Wechselwirkungen besitzt).
Im Juristendeutsch werden die Wörter „Grundsatz“ und „grundsätzlich“ relativierend verwendet – als übliche Richtschnur, von der in Einzelfällen auch abgewichen werden kann. „Grundsatz“ bedeutet hierbei „Regel mit Ausnahmevorbehalt“ oder „Pflicht mit Ausnahmevorbehalt“.
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsgrundsatz 10.12.2014
- H. Härtl: Implizite Informationen: Sprachliche Ökonomie und interpretative Komplexität bei Verben (= studia grammatica 68). Berlin: Akademie-Verlag, 2008, ISBN 3050045027.
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