Gute Sitten ist der positive Moral moralische Wert der Sitte. Der Begriff umfasst das Gerechtigkeits- und Anstandsgefühl aller moralisch und gerecht denkenden Erwachsenen in der Gesellschaft und entspricht folglich der vorherrschenden Rechts- und Sozialmoral.
Gute Sitten sind ein rechtlicher Begriff. Ein Verstoß gegen die guten Sitten ist rechtswidrig. Verträge, die gegen die guten Sitten verstoßen, sind nichtig (§ 879 ABGB).
Auch im Strafrecht spielen die guten Sitten bzw. der Verstoß gegen solche eine Rolle. So sind Verletzungen, in die der Verletzte einwilligt, gemäß § 90 StGB gerechtfertigt. Nicht gerechtfertigt sind jedoch Verletzungen, die sittenwidrig sind. Die Sittenwidrigkeit, also der Verstoß gegen die guten Sitten, wird als ein Widerspruch zur Empfindung aller recht und billig Denkenden angesehen.