Heiliges Römisches Reich

Grund des Namens

Die Kaiserkrönung war in Rom, da das Höchstorgan Kaiser König von der Kurfürsten gemählt wurde, die Krönung als Legitimation durch den Papst nötig war. 1508 wurde der letzte Rom Zug von Maximilian angetreten, in Venedig aufgehalten und mit Zustimmung des Papstes „erwählter römischer Kaiser“.
Das Ende des Heiligen Römischen Reiches

  • Die Erbländer blieben weiterhin im Verband des HRR und somit im Rahmen der Reichsverfassung. Während es in Frankreich und England bereits Territorialstaaten im modernen Sinn mit Hoheitsgewalt Monopol des Staates war das Reich immer noch auf dem Stand eines dualistischen Ständestaates. Österreich und Preussen waren Ende des 18 Jh bereits auf dem Weg, den Status eines modernen Staates zu erreichen. Aufgrund ihrers politischen Übergewichts brauchte es eine Verfassungsreform, sonst würden sie den Reichsverband sprengen. Weichenstellung hierfür wurde der Impuls der Französischen Revolution 1789. Daraufhin folgte eine Reihe von Kriegen va von Österreich und Preussen gegen das revolutionäre Frankreich, jedoch erfolglos.
  •  Durch die Niederlage des Reiches mussten alle Gebiete links des Rheins  durch den Reichsdeputationshauptschluß RDHS 1803 an Frankreich abgetreten werden. Durch den Frieden von Luneville 1801 wurden die betroffenen Reichsfürsten entschädigt. Der RDHS veränderte grundlegend die Landkarte des Reiches, und auch die politischen Kräfteverhältnisse, was ein Faktor für dessen Untergang war Südwestdeutsche Staaten bauten Ihre Herrschaft übermäßig aus.
    Es gab einen Monarchen sowie Reichsstände. Die Reichsstände waren unterteilt in Reichsfürsten und Reichsstädte. Der Kaiser hatte das absolute Recht. Lehensgeber konnten Gebiete belehnen. Unter der Habsburgerdynastie fühlten sich die Reichsstände bedroht und versuchten die ständische Macht zulasten des Kaisers auszudehnen. Der Kaiser König war die monarchische Spitze des Staates und in seinen Hoheitsrechten jedoch durch Mitsprache bzw. Zustimmungsrechten der Kurfürsten oder der Reichsstände beschränkt. Das Kaiserreich blieb bis zu seinem Untergang 1806 eine Wahlmonarchie. Die Wahl erfolgte durch die Kurfürsten gemäß den Vorschriften der Goldenen Bulle 1356. Das HRRDN wird am ehesten als Staat zu bezeichnen sein, wobei nicht zu vergleichen mit dem heutigen Staat Reichskammergericht, Reichshofrat, Reichshofkanzlei, ….
    Die staatliche Qualifizierung war schwer. Faktisch war es ab dem 18. Jahrhundert ein Staatenbund.

    Oberhaupt

    Der Kaiser war das Oberhaupt, in der Regel immer nur Habsburger seit 1438. Der Kaiser König wurde von den Kurfürsten gewählt.

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