Id quod actum est ist ein Begriff der lateinischen Rechtssprache. Er beschreibt den Umstand, dass aufgrund von Unklarheit einer abgegebenen Erklärung die Notwendigkeit besteht, den tatsächlichen Parteiwillen weiter zu erforschen. Der Begriff enthält somit eine Auslegungsmaxime für die Feststellung des Parteiwillens bei Rechtsgeschäften.
Sonstiges
- Latein im Recht
Literatur
- Ulrike Babusiaux: Id quod actum est. Zur Ermittlung des Parteiwillens im klassischen römischen Zivilprozess (= Münchener Beiträge zur Papyrusforschung und antiken Rechtsgeschichte. Bd. 95). Beck, München 2006. ISBN 3-406-54432-0 (Zugleich: Saarbrücken, Universität, Dissertation, 2004/2005).
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