Der Titel Inspektor lat. inspector Beschauer ist eine Amtsbezeichnung für einen Beamten des gehobenen Dienstes in Deutschland und für einen Exekutivbeamten in Österreich.
Exekutive
Innerhalb der Exekutive Bundespolizei, Justizwache und Gemeindewachkörper findet der Begriff Inspektor die breiteste Verwendung. Der Amtstitel dieser Bediensteten lautet Exekutivbediensteter. Die alleinige Verwendungsbezeichnung ”Inspektor” wird nach Absolvierung der exekutiven Grundausbildung erlangt. In der Hierarchie aufsteigend gibt es in den Reihen der Exekutive weiters noch die Verwendungsbezeichnungen ”Revierinspektor, Gruppeninspektor, Bezirksinspektor, Abteilungsinspektor, Kontrollinspektor” und ”Chefinspektor”. Bis zum Ende des Bundessicherheitswachekorps gab es bei diesem auch noch die Verwendungsbezeichnungen ”Generalinspektor” Wien und ”Zentralinspektor” übrige Bundespolizeidirektion BPD für leitende Beamte.
Allgemeine Verwaltung
Hier sind folgende, relevante Amtstitel in Gebrauch: Fachinspektor, Fachoberinspektor
Schulverwaltung
Hier sind folgende, relevante Amtstitel in Gebrauch: Landesschulinspektor, Bezirksschulinspektor, Berufsschulinspektor
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Inspektor#.C3.96sterreich 16.12.2014
Lizenzinformation zu diesem Artikel
Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der Lizenz “CC BY-SA 3.0“.