Inventur

Inventur bezeichnet den für die Erstellung eines Inventars nötigen Vorgang. Das Inventar § 191 UGB ist das Verzeichnis aller zum Betrieb eines Unternehmens gehörenden Vermögensgegenstände und Schulden unter Angabe ihres Wertes und ihrer Höhe. Man unterscheidet Eröffnungsinventar iRd Eröffnungsbilanz und Jahresinventar iRd Jahresbilanz. Bilanz- und Inventarstichtag fallen zusammen. Die Inventur § 192 UGB ist die zur Errichtung des Inventars nötige Aufnahme Zählen, Wiegen, etc – nachweisbare Mengenfeststellung, zu Not Schätzung des Bestands an Vermögensgegenständen und Schulden, sowie deren Bewertung Krejci.

Es wird zwischen Stichtagsinventur, laufender Inventur und Stichprobeninventur unterschieden. Die Stichtagsinventur wird einmal jährlich zum Bilanzstichtag durchgeführt. Bei der laufenden Inventur werden während des gesamten Geschäftsjahres Listen ähnlich der Buchhaltung über die vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden geführt.

Die Stichprobeninventur ist eine vereinfachte Form der Inventur und nur zulässig, wenn anerkannte mathematisch-statistische Methoden „Freie“- und „gebundene“- Mittelwertschätzung benutzt werden. Vermögensgegenstand ist jedes selbstständig bewertbare verkehrsfähige  materielle oder  immaterielle Gut. Schulden sind Verbindlichkeiten die dem Grunde und der Höhe nach gewiss sind, aber auch Rückstellungen für drohende Aufwendungen und Belastungen – die dem Grunde und der Höhe nach ungewiss sind und erst in Zukunft eintreten werden.

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