Ius cogens

Unter ius cogens (lat. für zwingendes Recht, auch jus cogens geschrieben) versteht man den Teil der Rechtsordnung, der nicht abbedungen (durch andere Vereinbarungen oder Erklärungen geändert) werden darf. Neben dem Privatrecht findet der Begriff vor allem im Völkerrecht Verwendung. Gegenbegriff ist das ius dispositivum (abdingbares Recht).

Bedeutung im Völkerrecht

Als ius cogens bezeichnet man im Völkerrecht diejenigen Rechtssätze, die im Gegensatz zum Soft Law zwingendes Völkerrecht darstellen und in der Normenhierarchie über völkerrechtlichen Verträgen und über dem Völkergewohnheitsrecht stehen. Sie entfalten absolute Wirkung (Wirkung erga omnes). Theoretische Grundlage dieser Normkategorie ist zum einen das Naturrecht, zum anderen die Überzeugung aller Staaten, dass diese Rechtssätze ein unabdingbares Fundament auch einer Koordinationsordnung darstellen.

Die Existenz des ius cogens wird von einigen Autoren bestritten. Eine der wichtigsten Kodifikationen des Völkerrechts, das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge, setzt jedoch in den Art. 53 und Art. 64 diese Existenz voraus und ordnet die Nichtigkeit von Vertragsbestimmungen an, die im Widerspruch zum ius cogens stehen. Welche Normen zum ius cogens gehören, ist in einzelnen Punkten umstritten. Unstreitig gehören das Allgemeine Gewaltverbot, das Verbot des Völkermordes, des Sklavenhandels, der Rassendiskriminierung und der Folter sowie das Verbot der systematischen und willkürlichen Verfolgung und Verletzung von Leib und Leben zum menschenrechtlichen Mindeststandard des Völkerrechts.

Es gibt abweichende Auffassungen, ob das ius cogens den Entscheidungen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen über- oder untergeordnet ist.

Siehe auch

  • Latein im Recht

Literatur

  • Christian J. Tams: Schwierigkeiten mit dem Ius Cogens. Archiv des Völkerrechts 40 (2002), S. 331–349.
  • Stefan Kadelbach: Zwingendes Völkerrecht. Diss., Berlin 1992.

Einzelnachweise

  1. Jost Delbrück, Georg Dahm, Rüdiger Wolfrum: Völkerrecht, Band I, de Gruyter, 2. Aufl. 2002, S. 707 ff.
  2. OpinioIuris/Shajkovci: ius cogens, abgerufen am 11. August 2016.
  3. Claudia Kissling: Menschenrechtlicher Mindeststandard, Humboldt Forum Recht, 2001, S. 81 ff.
  4. Nico Krisch: Selbstverteidigung und kollektive Sicherheit, Springer, 2001, S. 304 ff.
Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

logo_klein
Ermano Geuer

Dr.

Dr.

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter