Der Begriff Katastralgemeinde bezeichnet den Geltungsbereich eines Grundkatasters Grundbuchs.
Katastralgemeinde und Grundbuch
Die Katastralgemeinde wird heute im Vermessungsgesetz VermG geregelt. Dort wird sie folgendermaßen definiert:
”Katastralgemeinden sind diejenigen Teile der Erdoberfläche, die im Grenzkataster oder im Grundsteuerkataster als solche namentlich bezeichnet sind”
:§ 7 VermG
Katastralgemeinden entsprechen dem Geltungsbereich des jeweiligen örtlichen Grundbuchs, für jede Katastralgemeinde wird ein Hauptbuch angelegt.Austriaforum AEIOU/Katastralgemeinde Damit ist die Katastralgemeinde die kleinste Bundesebene bundesrechtliche Gliederungseinheit abgesehen von Wahlsprengeln. Das räumliche Gebiet die Bestandteile an Grund und Boden der Katastralgemeinden sind nur mehr eine Eigentumsgliederung: Grundbuchskörper mit Grundstücken,”Ein Grundstück ist jener Teil einer Katastralgemeinde, der im Grenzkataster oder im Grundsteuerkataster als solcher mit einer eigenen Nummer bezeichnet ist
7a. 1 Benutzungsart und Benutzungsabschnitten Parzellen.
Auch die Benennung und die Schreibweise wird im § 7 geregelt und obliegt dem Bundesamt für Eich-und Vermessungswesen ”nach Anhörung der Gemeinde im Einvernehmen mit dem Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichtes”.§ 7 VermG
Zusammenhang mit den politischen Gemeinden
Bei Einführung der Katastralgemeinden wurde für jede damalige Gemeinde ein Grundbuch Hauptbuch angelegt. Zur gleichen Zeit wurden auch die Hausnummern eingeführt.
Katastralgemeinden können bei Gebietsänderungen zeitweise auch in verschiedenen Gemeinden liegen, da die Gliederung der Katastralgemeinden durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen BEV erfolgt, die von Gemeinden jedoch durch die jeweilige Landesregierung den jeweiligen Landtag, und die erforderlichen Verwaltungsverfahren unabhängig voneinander erfolgen. Das ”Nachziehen” der Grenzen oder eines Namens der Katastralgemeinde ist im § 7 des Vermessungsgesetzes vorgesehen. Demnach kann das BEV nach Anhörung der Gemeinde im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichts diese Änderungen durchführen.
Katastralgemeinde und Ort(schaft
Nicht zu verwechseln mit den Katastralgemeinden sind die Ortschaft Österreich Ortschaften oder Orte, ursprünglich eine Ansammlung von Häusern, die durch eine gemeinsame Konskriptionsnummerierung zusammengefasst wurden. Wo diese durch Orientierungsnummern und Straßennamen ersetzt wurden, kann die Zusammenfassung auch nach anderen Gesichtspunkten, wie etwa räumliche Trennung, erfolgen. Die Begründung einer Ortschaft immer als Siedlungsraum kann eine Katastralgemeinde sein, ist es aber nicht zwingend: In einer Katastralgemeinde können auch mehrere Ortschaften liegen, oder sie umfassen nur Weiler Rotten bis 10 Häuser, Einöden bis 3 Wohnstätten, Einzelhäuser, ehemalige Gutshöfe bzw. bestehen aus unbesiedelten Flurstücken.
Im manchen Bundesländern sind in weiten Bereichen Katastralgemeindegliederung und Ortschaftsgliederung bis heute übereinstimmend, in Niederösterreich etwa werden für die allgemeine Ortsgliederung vornehmlich die Katastralgemeinden angegeben, in anderen Bundesländern die Ortschaften. In Tirol und Vorarlberg bezeichnet man übereinstimmende Katastralgemeinden und Ortschaften meist als ”Fraktion”.
Zugang
Die Übersicht über die Katastralgemeinden kann jederzeit auf jedem Gemeindeamt durch Einsicht in das Grundbuch gewonnen werden.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Katastralgemeinde.C3.96sterreich 06.11.2014
Lizenzinformation zu diesem Artikel
Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der Lizenz “CC BY-SA 3.0“.