Die in iure cessio lat. gerichtliche Abtretung war eine Form der Begründung oder Aufhebung von Herrschaftsrechten an Personen und Sachen im älteren Römisches Recht römischen Recht. Sie spielte sich wie der Beginn eines wirklichen Prozesses ab. Handelte es sich beispielsweise um die Übereignung eines Sklaven, so ergriff der Erwerber den Sklaven und sprach die Formel vindicatio, mit der der Kläger den Eigentumsstreit die legis actio sacramento in rem eröffnen musste: ”hunc ego hominem ex iure Quiritium meum esse aio”. Im echten Prozess musste der Beklagte darauf seinerseits die gleiche Behauptung aussprechen; andernfalls verwirkte er sein Recht und der Sklave wurde dem Kläger zugesprochen. Diese prozessuale Situation wurde bei der in iure cessio für den Zweck einer rechtsgeschäftlichen Übereignung Übertragung ausgenutzt. Der Veräußerer unterließ verabredungsgemäß die Gegenbehauptung und wich dem Erwerber.
Literatur
- Heinrich Honsell: ”Römisches Recht,” 5. Auflage. Springer, Zürich 2001, ISBN 3-540 42455 5 hier: S. 35.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/In_iure_cessio 16.11.2014
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