Intabulationsprinzip

Der Eintragungsgrundsatz besagt, dass die Erwerbung, Übertragung, Beschränkung und Aufhebung bücherlicher Rechte nur durch die Eintragung im Grundbuch bewirkt werden kann §4 GBG.Eintragung bildet bei Liegenschaften den Modus und ersetzt körperliche Übergabe. bei physischer Übergabe hat der Erwerber allerdings die actio Publiciana gegen dritte Personen nicht den Eigentümer

Durchbrechung des Intabulationsprinzips

§4 GBG „Die Erwerbung, Übertragung, Beschränkung und Aufhebung der bücherlichen Rechte §9 wird nur durch ihre Eintragungen in das Hauptbuch bewirkt.“

  •  Ersitzung vor allem von Servituten; der Ersitzungsbesitzer kann jedoch zur Herstellung der Grundbuchsordnung verpflichtet sein §28 LiegTeilG
  •  Universalsukzession Erbschaft, aber auch Fusion
  • Enteignung
  •  Zwangsversteigerung Eigentumserwerb bereits mit Zuschlag, aufschiebend bedingt
  •  § 418 Satz 3 Bauführung mit eigenen Materialien auf fremdem Grund „Hat der Eigentümer des Grundes die Bauführung gewusst, und sie nicht sogleich dem redlichen Bauführer untersagt, so kann er nur den gemeinen Wert für den Grund fordern.“ Übergang des Eigentums am Grundstück an den redlichen Bauführer, wenn der Grundbesitzer gewusst hat, dass jemand mit fremden Material auf seinem Grund baut, Erwerb des Eigentums mit Errichtung des Gebäudes
  • gemäß hL bei offenkundigen Dienstbarkeiten
  • im Fall des §14 Abs 1 Zi 1 WEG „Der Anteil des Verstorbenen am Mindestanteil und gemeinsamen Wohnungseigentum geht von Gesetzes wegen unmittelbar ins Eigentum des überlebenden Partners über.“ Eigentumsübergang kraft Gesetzes
  • Übertragung einer durch Hypothek gesicherten Forderung sehr umstritten; Die Akzessorietät des Pfandrechtes zur Forderung wird dabei in ihr Gegenteil verkehrt; Abtretung jedoch nach Reidinger ohne besondere Modalitäten wirksam. Frotz und Bydlinski betonen den eo ipso Übergang aller akzessorischen Nebenrechte, also auch von Hypotheken Durchbrechung des Intabulationsprinzips. Die Hypothek steht also ausnahmsweise bereits ohne Eintragung im Grundbuch dem Neugläubiger zu. OGH hat auch betont, dass die Forderung eines Zessionars in einem Verteilungsverfahren schon ohne Eintragung ins Grundbuch zu berücksichtigen ist.
Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

ORS Rechtsanwälte
Dr. Florian Striessnig
5,0

Dr.

Dr.

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter