Jugendgerichtshof

Mit dem Inkrafttreten des Jugendgerichtsgesetz Österreich Jugendgerichtsgesetz 1929 wurde in dem Gebäude der Justizanstalt Wien Erdberg der Jugendgerichtshof installiert. Bei diesem Gerichtshof war die gesamte Strafgerichtsbarkeit über Jugendliche auf Bezirksgerichts- und Landesgerichtsebene zusammen mit der Vormundschafts- und Pflegschaftsgerichtsbarkeit angesiedelt.

Unter Justizminister Dieter Böhmdorfer wurde die Sinnhaftigkeit eines eigenen Jugendgerichtshofs in Frage gestellt. Letztlich ließ Böhmdorfer den Jugendgerichtshof im Jahr 2003 auflösen. Dessen Kompetenzen gingen dabei an die Wiener Bezirksgerichte sowie das Landesgericht für Strafsachen über.

Einzelnachweise

http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendgerichtshof 03.12.2018

http://strafvollzug.justiz.gv.at/einrichtungen/jugendgericht/index.php JGH Erdberg

http://www.oe-journal.at/Aktuelles/1202/W5/30303jva.htm zur Auflösung des JGH Erdberg.

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Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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