In jure cessio

Mit “in jure cessio” lat. Abtretung vor Gericht wurde im römischen Recht eine Möglichkeit der Übertragung von Herrschaftsrechten an res mancipi mittels eines Scheinprozesses bezeichnet. Der Scheinprozess diente der Wahrung des Publizitätsgrundsatzes.

Durch Justinian wurde die in jure cessio ebenso wie die mancipatio aus dem Recht gestrichen und endgültig durch die traditio des prätorischen Rechts ersetzt.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/injurecessio.php 07.10.2014

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