Institutionen

Mit Institutionen wird ein Lehrbuch des Privat- und Prozessrechts bezeichnet, dass Kaiser Justininan von 528 bis 534 n. Chr. von den römischen Juristen Tribonian, Theophilus und Dorotheus als Teil des Corpus iuris Civilis C.I.C. hat zusammenstellen lassen. Den Institutionen liegt ein Lehrbuch von Gajus zugrunde die Institutiones Gaius Institutiones des Gaius, dass für den C.I.C. nur überarbeitet wurde.

Die Institutionen sind in vier Teile/Bücher aufgeteilt:

  •  COMMENTARIVS PRIMVS
  • COMMENTARIVS SECVNDVS – DE REBVS SINGVLIS ET DE RERVM UNIVERSITATIBVS –
  •  COMMENTARIVS TERTIVS – INTESTATORVM HEREDITATES –
  •  COMMENTARIVS QVARTVS

Schematischer Aufbau

  • personae Personen
  •  res Vermögensrecht ◦corporales
    •  incorporales
    •  hereditas
    •  usus fructus
    •  obligatio (Schuldrecht
      •  ex contractu aus Vertrag
      •  Konsensualvertrag
      • Realvertrag
      • Verbalvertrag
      •  Litteralvertrag
      • ex delicto aus Delikt
  •  actiones Klagen
    • actiones in rem dinglich
    •  actiones in personam

 

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